Für Selbstständige und kleine Betriebe

E-Rechnung erstellen.
In wenigen Minuten.

Du trägst Kunde und Leistungen ein, Zack macht daraus eine gesetzeskonforme E-Rechnung. Rechnungsnummer, Pflichtangaben und Steuerhinweis setzt Zack automatisch.

14 Tage kostenlos · Keine Zahlungsdaten nötig

Ein PDF aus Word ist keine E-Rechnung

Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die die Software deines Kunden automatisch einliest. Mit einer Vorlage in Word oder Excel entstehen diese Daten nicht. Ab 2028 ist die E-Rechnung für Rechnungen an Geschäftskunden Pflicht.

So erstellst du eine E-Rechnung mit Zack

  1. Profil einmal einrichten

    Name, Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung trägst du einmal ein. Zack prüft, ob alle Pflichtangaben vollständig sind.

  2. Kunde und Leistungen eintragen

    Bezeichnung, Menge und Preis. Die Summen berechnet Zack, die Vorschau zeigt dir vorab das fertige PDF.

  3. Finalisieren

    Zack vergibt die Rechnungsnummer, erstellt ZUGFeRD-PDF und XRechnung und archiviert beide 8 Jahre unveränderbar.

Was Zack dir dabei abnimmt

Versand

Die fertige Rechnung direkt teilen

Du verschickst die Rechnung per E-Mail, WhatsApp oder Link. Dein Kunde öffnet das ZUGFeRD-PDF wie jedes andere PDF, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten aus.

  • Dein Kunde lädt die Rechnung über den Link herunter
  • Funktioniert am Laptop und auf dem Handy

Steuerberater

Alle Rechnungen eines Jahres in einem Export

Für deinen Steuerberater lädst du alle Rechnungen eines Jahres auf einmal herunter. Die Dateien kommen direkt aus dem unveränderbaren Archiv.

  • PDF- und XML-Dateien mit Übersicht als ZIP
  • Bezahlte Rechnungen zusätzlich als DATEV-Buchungsstapel

Häufige Fragen

Nein. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten XML-Daten.

Nein. Word und Excel erzeugen keine strukturierten XML-Daten. Dafür brauchst du eine Software, die die Rechnung im vorgeschriebenen Format schreibt.

Unter Unternehmen ist ZUGFeRD verbreitet: ein PDF, das dein Kunde wie gewohnt lesen kann, mit den Rechnungsdaten als eingebettetem XML. XRechnung ist reines XML und vor allem bei Behörden üblich. Zack erstellt bei jeder Rechnung beide Formate.

ZUGFeRD und XRechnung im Vergleich →

Für Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland gilt die Pflicht ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt, ab 2028 grundsätzlich für alle. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Alle Fristen im Überblick →

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung dauerhaft befreit (§ 34a UStDV). Freiwillig darfst du trotzdem E-Rechnungen schicken. Empfangen musst du sie wie alle anderen auch.

E-Rechnung als Kleinunternehmer →

Mit dem kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer von Zack. Du lädst ein PDF oder eine XML-Datei hoch und siehst, welches Format erkannt wurde und ob die Datei den Regeln entspricht.

Zum E-Rechnungs-Prüfer →

Deine nächste Rechnung als E-Rechnung.

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