Für Selbstständige und kleine Betriebe
Du trägst Kunde und Leistungen ein, Zack macht daraus eine gesetzeskonforme E-Rechnung. Rechnungsnummer, Pflichtangaben und Steuerhinweis setzt Zack automatisch.
14 Tage kostenlos · Keine Zahlungsdaten nötig
Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die die Software deines Kunden automatisch einliest. Mit einer Vorlage in Word oder Excel entstehen diese Daten nicht. Ab 2028 ist die E-Rechnung für Rechnungen an Geschäftskunden Pflicht.
Name, Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung trägst du einmal ein. Zack prüft, ob alle Pflichtangaben vollständig sind.
Bezeichnung, Menge und Preis. Die Summen berechnet Zack, die Vorschau zeigt dir vorab das fertige PDF.
Zack vergibt die Rechnungsnummer, erstellt ZUGFeRD-PDF und XRechnung und archiviert beide 8 Jahre unveränderbar.
Versand
Du verschickst die Rechnung per E-Mail, WhatsApp oder Link. Dein Kunde öffnet das ZUGFeRD-PDF wie jedes andere PDF, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten aus.
Steuerberater
Für deinen Steuerberater lädst du alle Rechnungen eines Jahres auf einmal herunter. Die Dateien kommen direkt aus dem unveränderbaren Archiv.
Nein. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel als XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten XML-Daten.
Nein. Word und Excel erzeugen keine strukturierten XML-Daten. Dafür brauchst du eine Software, die die Rechnung im vorgeschriebenen Format schreibt.
Unter Unternehmen ist ZUGFeRD verbreitet: ein PDF, das dein Kunde wie gewohnt lesen kann, mit den Rechnungsdaten als eingebettetem XML. XRechnung ist reines XML und vor allem bei Behörden üblich. Zack erstellt bei jeder Rechnung beide Formate.
ZUGFeRD und XRechnung im Vergleich →Für Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland gilt die Pflicht ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt, ab 2028 grundsätzlich für alle. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Alle Fristen im Überblick →Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung dauerhaft befreit (§ 34a UStDV). Freiwillig darfst du trotzdem E-Rechnungen schicken. Empfangen musst du sie wie alle anderen auch.
E-Rechnung als Kleinunternehmer →Mit dem kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer von Zack. Du lädst ein PDF oder eine XML-Datei hoch und siehst, welches Format erkannt wurde und ob die Datei den Regeln entspricht.
Zum E-Rechnungs-Prüfer →Teste Zack 14 Tage kostenlos. Keine Zahlungsdaten nötig.
Anwendungsfall
Direkt nach dem Auftrag schreiben und per WhatsApp, E-Mail oder Link teilen.
Anwendungsfall
Aus dem angenommenen Angebot wird mit einem Klick der Rechnungsentwurf.
Ratgeber
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