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Nebenberuflich selbstständig machen: Checkliste

Nebenberuflich selbstständig machen: Checkliste

Du willst dich nebenberuflich selbstständig machen, ein paar Projekte im Jahr neben deinem Hauptjob? Klingt nach wenig Aufwand, hat aber ein paar formale Stolpersteine. Hier ist dein Fahrplan von der Anmeldung bis zur ersten Rechnung, kompakt und ohne Behördendeutsch.

Musst du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Gesetzlich gibt es keine allgemeine Anzeigepflicht. In den meisten Arbeitsverträgen steht aber eine Nebentätigkeitsklausel, meist als Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Verbieten darf dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit nur bei berechtigten betrieblichen Interessen: Wettbewerb, Konflikte mit deinen Aufgaben oder eine Verletzung des Arbeitszeitgesetzes (maximal 48 Stunden pro Woche inklusive Nebentätigkeit).

Unsere Empfehlung: informiere proaktiv, schriftlich, bevor du startest. Das schafft Klarheit und spart dir Ärger, falls später doch mal ein Kollege fragt. Ausnahme: echte Bagatelltätigkeiten. Ein, zwei verkaufte Blog-Artikel im Jahr sind selten ein Thema.

Wie viel darfst du nebenberuflich verdienen?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Zwei Maßstäbe solltest du aber kennen:

Plane also nicht nach einer magischen Grenze. Solange dein Hauptjob der Hauptjob bleibt, bist du nebenberuflich.

Gewerbe oder Freiberufler: Was musst du anmelden?

Das ist die wichtigste Weichenstellung. Die Unterscheidung ist nicht Geschmackssache, sondern richtet sich nach deiner Tätigkeit:

Gute Nachricht für Gewerbetreibende: der Gewerbesteuerfreibetrag liegt bei 24.500 Euro Jahresgewinn. Darunter zahlst du keine Gewerbesteuer. Für nebenberufliche Einstiege also fast immer irrelevant.

Unsicher, ob deine Tätigkeit frei oder gewerblich ist? Ein Blick in den Katalog des § 18 EStG hilft. Im Zweifel kläre es mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater. Eine falsche Einordnung kann später teuer werden.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Für die allermeisten Nebenberufler: ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine der wenigen Stellen, an denen der Staat weniger Papierkram zum Normalfall macht. Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine USt-Voranmeldung, keine separate Umsatzsteuererklärung.

Die Grenzen seit 2025:

Die Regelung wählst du einmalig im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nebenberuflich wirst du die Grenzen selten reißen. Insofern ist sie für dich fast immer die richtige Wahl.

Ausnahme: Wenn du teure Geräte, Software oder Dienstleistungen einkaufst und dabei selbst viel USt zahlst, kann der Vorsteuerabzug lukrativer sein als die Kleinunternehmerregelung. Dann verzichtest du im Fragebogen aktiv auf § 19. Bindest dich damit aber für fünf Jahre an die Regelbesteuerung.

Tools wie Zack erkennen dein Kleinunternehmer-Profil automatisch und setzen den § 19-Hinweis bei jeder Rechnung. Damit ist der häufigste Anfängerfehler technisch ausgeschlossen: der versehentliche USt-Ausweis, der dich nach § 14c UStG teuer zu stehen kommt. Was das konkret für deine Rechnungen bedeutet, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmer-Rechnung.

Wie schreibst du deine erste Rechnung?

Sobald deine Steuernummer da ist, kannst du Rechnungen stellen. Die Pflichtangaben nach § 14 UStG:

  1. Name und Anschrift, deine und die deines Kunden
  2. Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  3. Rechnungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
  6. Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und -betrag, oder Hinweis nach § 19 UStG als Kleinunternehmer
  7. Bruttobetrag

Ein ausführlicher Leitfaden mit Muster steht in unserem Ratgeber zur ersten Rechnung als Freelancer.

Musst du als Nebenberufler E-Rechnungen ausstellen?

Kommt darauf an, für wen du arbeitest, und ob du Kleinunternehmer bist.

Den vollständigen Stufenplan findest du in unserer Übersicht zu den E-Rechnungspflicht-Fristen.

Deine Checkliste auf einen Blick

Geh die Punkte in dieser Reihenfolge durch:

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Gibt es eine Nebentätigkeitsklausel? Dann Arbeitgeber informieren, am besten schriftlich.
  2. Tätigkeit einordnen: Freiberufler oder Gewerbe?
  3. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde, falls nötig.
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  5. Auf die Steuernummer warten. Kommt per Post, dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen.
  6. Krankenkasse informieren, wenn Aufwand oder Einkommen in Richtung Hauptberuf wachsen.
  7. Erste Rechnung schreiben mit allen Pflichtangaben, § 19-Hinweis (falls Kleinunternehmer) und sauberer Rechnungsnummer.

Haken hinter allen sieben? Dann bist du startklar.

Fazit

Dich nebenberuflich selbstständig zu machen ist keine große Sache, wenn du die formalen Schritte in der richtigen Reihenfolge abhakst. Arbeitgeber informieren, Tätigkeit einordnen, beim Finanzamt anmelden, Kleinunternehmerregelung wählen und dann Rechnungen schreiben. Die häufigsten Stolpersteine liegen nicht im Gesetz, sondern in den kleinen Details der ersten Rechnung.

Zack ist für genau diese Zielgruppe gebaut: wenige Rechnungen pro Jahr, Kleinunternehmerregelung automatisch berücksichtigt, E-Rechnungen ohne technisches Vorwissen.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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